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Informationen zur Mehrwertsteuerbefreiung gem. § 12 Abs. 3 UStG

Zur Förderung erneuerbarer Energien ist seit Anfang 2023 mit § 12 Abs. 3 UStG eine Regelung in Kraft, die unter bestimmten einen Nullsteuersatz für Photovoltaik-Bauteile vorsieht. Damit wird dir bei einer Bestellung keine Mehrwertsteuer berechnet.

Zusammengefasst: Wenn deine Anlage nicht mehr als 30 KW (peak) leisten kann, erfüllt sie die Voraussetzungen sehr wahrscheinlich. Außerdem gilt diese Regelung, wenn "die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird". 

Das Gesetz im Wortlaut findest du hier.  

Du kannst bei allen Produkten, die unter diese Regelung fallen können, bei der Bestellung eine entsprechende Option auswählen, der Mehrwertsteuersatz reduziert sich dann auf null, und du bezahlst nur den Nettopreis. Mit der Auswahl der entsprechenden Option versicherst du, dass du die Voraussetzungen erfüllst.

Solarrush ermöglicht dir die Nutzung dieses Vorteiles, und übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Bestellungen. Bei Fragen kannst du dich gerne an uns wenden.